Ferienwohnungen Weissflog – Erzgebirge, Urlaub, Angebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

(Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes)
Ferienwohnungen Weißflog, Zum Hahnel 11 in 08340 Schwarzenberg, Ortsteil Pöhla
(nachfolgend Vermieter genannt)

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1.1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestelltund zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten

Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Leistungen, Preise und Bezahlung

2.1. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Homepage
www.ferienwohnungen-weissflog.de

2.2. Der vereinbarte Preis ist vor Abreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

3. An- und Abreise

3.1. Am Anreisetag steht dem Gast die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Anreise bedarf der Absprache.

3.2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr freizumachen. Eine spätere Abreise bedarf der Absprache.

4. Rücktritt

4.1. Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das gilt nicht für Rücktritte, die der Gast nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt).

4.2. Der Rücktritt ist bis zum 30.Tag vor dem vereinbarten Anreisetermin kostenfrei.

4.3. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 30 Tagen vor der Anreise 90 % des Unterkunftspreises. Bei Nichtanreise zahlt er einen Betrag in Höhe des Unterkunftspreises. Der Unterkunftspreis ist der vereinbarte Reisepreis ohne die Endreinigung.

4.4. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Die Einnahmen aus der Nachvermietung mindern die Stornogebühren.

4.5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

5. Mängel der Beherbergungsleistung

5.1. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

6. Haftung

6.1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht. 

6.2. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (701ff BGB).

6.3. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Zusatzleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Zusatzleistungen gekennzeichnet sind.

7. Verjährung

7.1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB).

7.2. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand 8.1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

8.2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

8.3. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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